Der Sinn der Amateurfunk-Lizenz ist klar:
Wenn Sie ein Funkgerät in Betrieb nehmen wollen (mit dem Sie durch Unkenntnis weltweite Störungen verursachen können) sollen Sie mindestens einmal nachgewiesen haben, dass Sie sich mit der Materie eingehend beschäftigt haben.
(Wenn Sie mit der Kettensäge im wald Holz machen wollen, müssen Sie auch erst den "Kettensägenschein" machen)
Dazu kommt natürlich, dass lizensierte Funkamateure traditionell eine privilegierte Gemeinschaft bilden.
Das Privileg ist die Erlaubnis, mit Funkanlagen jeglicher Art (selbst gebaut bzw. ohne ein TÜV- oder CE-Zeichen) arbeiten zu dürfen.
Die Amateurfunkprüfung ist der "Eintritt" in diese Gruppe...
Wenn Sie also mit weit mehr Möglichkeiten und Freiheiten als im Marine-Seefunk weltweiten Funkverkehr von Bord Ihrer Segelyacht betreiben wollen,
wenn Sie die Hilfsbereitschaft der Funkamateure sowie deren Infrastruktur (z.B. Winlink) in Anspruch nehmen wollen, dann müssen Sie diese (überschaubare) Hürde überwinden, also die Amateurfunkprüfung bei der Bundesnetzagentur ablegen.
Die Amateurfunkprüfung hat seit 2003 ihren Hauptschrecken verloren:
Morsen wird nicht mehr verlangt.
Die Prüfung ist nicht ganz einfach.
Aber jeder, der in der Lage ist, eine Führerscheinprüfung zu bestehen, sollte auch bei der Amateurfunkprüfung erfolgreich sein.
Voraussetzung ist nur etwas Wille und Fleiss.
Das "Amateurfunkzeugnis" (Funkamateure sprechen nur von der "Lizenz") wird in 2 Klassen erteilt:
Klasse E für Einsteiger (mit einigen Einschränkungen)
Klasse A für weltweiten Funkverkehr.
Der Blauwassersegler, der rund um die Welt nicht nur SSB (Sprechfunk), sondern auch Pactor (digitalen Funkverkehr, emails) betreiben will, muss wissen: Es kommt nur Klasse A in Frage!
Einfach deswegen, weil nur mit der Klasse A auf dem wichtigsten Frequenzband (dem 20m-Band bzw. 14 MHz) mit ausreichender Leistung gearbeitet werden darf.
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